Vorstellung der Fördergeber

 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) / Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)

 

Das Projekt hat beim BMU / bei der NKI das Förderkennzeichen 03K15602, der Förderzeitraum ist vom 01.04.2021 bis 31.03.2022. Weitere Informationen zur Kommunalrichtlinie und förderfähigen Projekten können unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen abgerufen werden.

 

 

Nationale Klimaschutzinitiative

 

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert des Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

 

Die konkrete Richtlinie für die Förderung von (u.a.) Flutlichtanlagen findet sich hier:

PtJ: Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen


Region Hannover



Landessportbund Niedersachsen / Regionssportbund Hannover

Der Landessportbund, bzw. der Regionssportbund Hannover fördert gemäß seiner Richtlinien auch den Um- oder Ausbau der Sportstätten der Mitgliedsvereine in der Region Hannover. Weitere Infos unter:

Sportstättenbau – Regionssportbund Hannover e.V. (rsbhannover.de)

 

Die Fördernummer für das Projekt lautet: F21/194700

 

Die Ansprechpartner des RSB um Frau Niebuhr und Herrn Meldau waren bei der Antragstellung und im weiteren Verfahren unverzichtbare Hilfen!



Gemeinde Uetze


Die Gemeinde Uetze fördert Vereine im Rahmen ihrer seit Anfang 2020 gültigen Förderrichtlinien, die die Sportanlagenüberlassungsverträge abgelöst haben. U.a. wird hierüber auch der Sportstättenbau gefördert. Die förderfähigen Kosten orientieren sich dabei an den Bestimmungen des LSB/RSB. 

 

Die Beschlussfassung über die Höhe der Zuwendung ist Anfang Mai '21 erfolgt.